Mein Schwerpunkt in der Kanzlei liegt auf der Vertretung von Arbeitnehmerinteressen im Individualarbeitsrecht. Ich begleite Sie bei Bedarf über den kompletten Zyklus des
Angestelltenverhältnisses.
Meine Beratungstätigkeit umfasst das komplette Spektrum von:
- Anbahnung (beispielsweise Prüfung von Arbeitsverträgen)
- Durchführung (beispielsweise Leisungsstörung wie Urlaubsgenehmigung, Abmahnungen, Direktionsrecht etx.)
- Beendigung (einvernehmlich oder steitig)
Grundsätzlich gilt bei der Honorierung: Basis der Beauftragung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.