Beratung für Mieter und Vermieter


Aus einer Erfahrung von über 20 Jahren stehe ich je nach Bedarf gerne auch zur außergerichtlichen Streitbeilegung zur Verfügung. Ich kenne und vertrete beide Seiten, je nach Rechtslage. Dabei übernehme auch die gerichtichte Vertretung.

Vermieter

  • Vertragserstellung
  • Vertragsüberprüfung
  • Mieterhöhung
  • Kündigung
  • allgemeine Beratung
  • Abwehr von unberechtigen Mieteransprüchen

Mieter

  • Beratung vor Vertragsschluss
  • Vertragsprüfung
  • Störung im Mietverhältnis
  • Wohnungsmängel
  • Überprüfung von Mieterhöhungen und Betriebskostenabrechnungen
  • Überprüfung von Kündigungen

Bei den genannten Punkten handelt es sich lediglich um eine beispielhafte, nicht um eine abschließende Aufzählung. Selbstverständlich richte ich mich beim Beratungsbedarf nach Ihren Fragen und Bedürfnissen.