Aus einer Erfahrung von über 20 Jahren stehe ich je nach Bedarf gerne auch zur außergerichtlichen Streitbeilegung zur Verfügung. Ich kenne und vertrete beide Seiten, je nach Rechtslage. Dabei übernehme auch die gerichtichte Vertretung.
Bei den genannten Punkten handelt es sich lediglich um eine beispielhafte, nicht um eine abschließende Aufzählung. Selbstverständlich richte ich mich beim Beratungsbedarf nach Ihren Fragen und Bedürfnissen.